Abfallbeauftragter

Wer hat einen Betriebsbeauftragten für Abfall / Abfallbeauftragten zu bestellen?

  • Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig größere Mengen an gefährlichen Abfällen anfallen
  • Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen
  • Hersteller und Vertreiber, die Abfälle aufgrund einer Rechtsverordnung oder freiwillig zurücknehmen   
  • Auf Anordnung der zuständigen Behörde

Was bieten wir an?

  • Überwachung der Abfälle, Entsorgungswege und Rechtsvorschriften
  • Vorschläge zur Mängelbeseitigung (u.a. Lagerung der Abfälle)
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Erstellung und Aktualisierung der Abfallwirtschaftskonzepte
  • Berichterstellung für die Geschäftsleitung
  • Unterstützung in der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten (Behördenmanagement)
  • Koordination und Überwachung der abfallwirtschaftlichen Organisation

Ihre Vorteile:

  • Zeitersparnis durch Erfahrung und Fachwissen
  • Vereinfachter Zugriff auf gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
  • Kein Schulungsaufwand bzw. zusätzliche Weiterbildungstage für eigene Mitarbeiter
  • Kostenersparnis

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